Individuelle Fertigung

Individualfertigung


Individuelle Fertigung, was muss ich darüber wissen?


Grundsätzlich gelten zunächst einmal unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB Shop, die du hier im Detail nachlesen kannst.


Die wichtigsten FAQ zur individuellen Fertigung:


  • Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 BGB (Quelle: Bundesamt für Justiz) steht einem Verbraucher bei einem außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag oder bei einem Fernabsatzvertrag kein Widerrufsrecht zu, wenn Waren spezifisch für einen Kunden angefertigt oder auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden.
  • Ausschluss/Erlöschen des Widerrufsrechts: Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht nach § 312g Absatz 2 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher (wie beispielsweise Form, Farbe, Ausführungen, untrennbare Komponenten, Prägungen, Beschriftungen, Kombinationen, etc.) maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. In unserem Shop sind davon beispielsweise Möbelteile, Heckauszüge, u.ä. betroffen.
  • Wir lassen Möbel, Heckauzüge, Aussenstromanschlüsse, u.ä. erst fertigen, wenn der Kunde seine Bestellung aufgegeben und bezahlt hat.
  • Individuelle Produkte haben wir entsprechend gekennzeichnet, z.B. mit dem Hinweis: "Dieses Produkt wird individuell für dich (an-)gefertigt".
  • Was zählt als Sonderanfertigung? Sonderanfertigungen werden als Produkte für besondere fahrzeugmodell- oder kundenspezifische Lösungen beschrieben. Auch eingebaute Aussenstromansschlüsse bzw. deren zum Zweck der späteren Installation zusammengefügte Einzel-Komponenten vor dem Einbau zählen dazu.
  • Kann man Sonderanfertigungen zurückgeben? Bei einem Kauf speziell nach Kundenwunsch (z.B. eine Sonderanfertigung beim Kauf einer Heckauszugs) ist Widerruf auch dann ausgeschlossen, wenn die Ware noch nicht produziert wurde.
  • Kann man personalisierte Artikel zurückgeben? Das Widerrufsrecht gilt nicht für Maßanfertigungen, also Produkte, die speziell an die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers angepasst sind. Nach aktueller EuGH Rechtsprechung ist ein Widerruf auch dann nicht möglich, wenn der Hersteller noch nicht mit der Maßanfertigung begonnen hat.
  • Welche Produkte sind in der Regel ausgenommen vom Widerruf? Es besteht ein Widerrufsrecht, soweit die Ware nicht geöffnet wurde. Anders liegt es bei frischen Waren wie z.B. unserem Camper-Kaffee. Hier besteht eine schnelle Verderblichkeit, so dass diese Produkte vom Widerrufsrecht ausgenommen sind.
  • Besonderheit Geschenkgutscheine: Gutscheine können nicht umgetauscht werden. Für einen unbefristet ausgestellten Gutschein gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt immer am Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. (Quelle NDR)

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