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Verstärkung 4-Punkt-Befestigung für Airline-Heckauszüge

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Produktbeschreibung

4-Punkt-Heckbefestigung speziell für Airline-Auszüge

Verleiht den Heckauszügen unserer Airline-Heckauszugsmodelle zusätzliche Stabilität bei höherer Belastung oder größeren Auszugslängen.

Die Heckbefestigung passt für unsere Heckauszüge in folgenden Fahrzeugen:

  • VW T5 Caravelle | Multivan | Transporter
  • VW T6 Caravelle | Multivan | Transporter
  • VW T6.1 Caravelle | Multivan | Transporter
  • Mercedes Vito
  • Mercedes V-Klasse / EQV
  • Mercedes Marco Polo

Wir haben diese zusätzliche Befestigungsmöglichkeit für unsere Heckauszüge der Airline-Produktreihe entwickelt. Normalerweise werden Heckauszüge (auch von anderen Herstellern) ausschließlich vorne an zwei Punkten befestigt. Mit der zusätzlichen Befestigungsmöglichkeit kann der Heckauszug auch hinten im Fahrzeug fixiert werden. Dies bietet eine deutlich erhöhte Sicherheit und auch Stabilität.

Sie sorgt bei großen Auszugstiefen oder intensiver Belastung für noch mehr Halt und eine dauerhaft spielfreie Verbindung zum Fahrzeugboden. Die Heckbefestigung wird mittels Nutensteinen an dem Schienensystem im Fahrzeug befestigt.


  • pulverbeschichteter Stahl
  • Gewicht: ca. 610 g
  • Liefermenge: 2 Stück



Hinweis:

Speziell für unsere Airline-Heckauszüge gefertigt. Passt nicht bei anderen Herstellern.


Verstärkung 4-Punkt-Befestigung für Airline-Heckauszüge

Hinweise:

Wir haben unsere Widerrufsbelehrung sorgfältig gestaltet. Wir weisen euch auf die Folgen des Widerrufs hin und stellen klar, dass die Rücksendekosten vom Kunden getragen werden müssen. Sonderregelungen gelten zudem für Sperrgut. Alle Details zu den AGB und Retouren findet ihr hier.

Die verwendeten Begriffe "Volkswagen", "VW", "Bulli", "T4/5/6/6.1/7" oder deren Kombination dienen lediglich der Beschreibung und Eignung unserer Produkte für spezielle Fahrzeuge und stellen keine Verbindung zum Volkswagen-Konzern dar. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind von der Bestellung ausgeschlossen.